Der Leasing-Verband

Aufgaben und Leistungen des BDL

Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e. V. (BDL) vertritt die Interessen der gesamten Leasing-Wirtschaft in Deutschland. Mit seinen rund 150 Mitgliedsgesellschaften repräsentiert er knapp 90 Prozent des Leasing-Marktvolumens in Deutschland.

Einsatz für faire Rahmenbedingungen

Oberstes Verbandsziel ist es, Leasing in Deutschland zu fördern und zu schützen – aus Anbieter- und aus Kundensicht. Die Sicherung fairer steuerlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Branche steht dabei im Mittelpunkt. Der BDL setzt sich gegenüber dem Gesetzgeber und der Verwaltung für eine sachgerechte Gesetzgebung und Verwaltungspraxis in allen leasingrelevanten Rechtsgebieten ein, dabei stehen das Handels- und Steuerrecht, das Zivil- und Aufsichtsrecht sowie staatliche Fördermaßnahmen im Mittelpunkt. Zudem pflegt der BDL einen aktiven Kontakt zu den Aufsichtsbehörden, um die praxisbezogene Umsetzung der regulatorischen Pflichten zu optimieren. Ziel ist es, weiterhin für ein Gleichgewicht zwischen Bürokratie und Praxis zu sorgen und eine mögliche Überregulierung abzuwehren – dies vor allem in Hinblick auf die stark mittelständische Struktur der Leasing-Wirtschaft. Die Beachtung der mittelständischen Branchenstruktur und des geringen Risikoprofils von Leasing bei Gesetzesinitiativen und im Dialog mit der Politik sowie die Unterstützung der Mitglieder bei der Bewältigung der Aufsicht gehören zu den vorrangigen Aufgaben des BDL.

Umfangreicher Service für Mitgliedsgesellschaften

„Besonders in einer mittelständisch geprägten Branche wie der Leasing-Wirtschaft, in der zahlreiche Leasing-Gesellschaften nur auf begrenzte eigene Ressourcen zurückgreifen können, ist der Verband als Dienstleister gefordert“, führt Horst Fittler, BDL-Hauptgeschäftsführer, aus. Die Analyse und praxisgerechte Aufbereitung relevanter Informationen über aktuelle Entwicklungen des Leasing-Marktes und seiner Rahmenbedingungen sowie die kontinuierliche, frühzeitige Mitgliederinformation gehören zu den Serviceleistungen des BDL. Die Mitglieder erhalten Rundschreiben und Newsletter sowie weiterführende Informationen im internen Mitgliederbereich der BDL-Website. Zu einzelnen Themenfeldern werden praxisnahe Handreichungen und Leitfäden bereitgestellt. Zudem veranstaltet der BDL Fachtagungen und Foren zu branchenrelevanten Themen.

Öffentlichkeitsarbeit

Der BDL informiert Politik, Behörden, Medien, andere Verbände und Organisationen des Mittelstandes sowie die interessierte Öffentlichkeit über den Leasing-Markt und die Branche in Deutschland. Die Kommunikation bedient sich dabei verschiedener Kanäle und Maßnahmen, von der klassischen Medienarbeit über die Online-Kommunikation – im Schwerpunkt über die BDL-Website (www.leasingverband.de) – bis zu Social-Media-Aktivitäten, vor allem über die Informationskanäle Twitter (@LeasingVerband) und XING.

Aus- und Fortbildung: BDL-Akademie

Mit seinem breiten Seminarangebot deckt der Verband wesentliche Facetten der Aus- und Weiterbildung ab. Es reicht vom Grundlagenseminar bis hin zu Spezialseminaren, die flexibel auf aktuelle Anforderungen eingehen und auf die (Praxis-)Bedürfnisse der Mitglieder abgestimmt sind. Um den Wünschen seiner Mitglieder nachzukommen, werden verstärkt E-Learning-Seminare, die zeiteffizient und ressourcenoptimiert sind, angeboten.

Zum Beispiel besteht das Seminar „Grundlagen des Mobilien-Leasing“, das sich an Leasing-Einsteiger wendet, aus einem moderierten Online-Teil, der mit Skripten, Übungen und Tests hauptsächlich Grundlagenwissen zum Leasing vermittelt und mit einem Abschlusstest beendet wird. Im Präsenzteil lernen die Teilnehmer den praktischen Ablauf eines Leasing-Geschäfts sowie mögliche Konfliktsituationen kennen und erarbeiten in Gruppen Lösungen. Hinzu kommen Informationen zu Themen, die im Online-Seminar schwer vermittelbar sind, etwa die regulatorischen Anforderungen an die Leasing-Gesellschaften.

Brüsseler Repräsentanz

Gerade in puncto Regulatorik weht der Wind kräftig aus Brüssel. Um seine Aufgaben zu bewältigen und sich für die Belange der deutschen Leasing-Wirtschaft einzusetzen, reicht es daher längst nicht mehr, nur national die Interessen der Branche zu vertreten. Daher ist der BDL grenzüberschreitend tätig, unter anderem durch seine Mitgliedschaft im europäischen Dachverband der nationalen Leasing-Verbände „Leaseurope“ (www.leaseurope.org). Zudem verfügt der BDL auch über eine eigene Repräsentanz in Brüssel, die in Kooperation mit der Leaseurope die Leasing-Stimme in Brüssel stärkt und die Kräfte bündelt. Eine frühzeitige Information über aktuelle Entwicklungen zu EU-Themen und neue Gesetzesvorhaben ist unerlässlich. Dies ermöglicht ein rechtzeitiges Handeln, um spezifische Anliegen bei den jeweiligen EU-Institutionen einbringen zu können.

Vorstandswahl 2018: Kai Ostermann als BDL-Präsident bestätigt

Kai Ostermann (Deutsche Leasing AG) ist am 18. April 2018 als Präsident des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) für die nächsten drei Jahre wiedergewählt worden. Die 34. Mitgliederversammlung in München bestätigte auch die beiden Vizepräsidenten Jochen Jehmlich (GEFA Bank GmbH) und Thomas Kolvenbach (COMCO Leasing GmbH) sowie die weiteren sechs Mitglieder des Vorstands: Anthony Bandmann (Volkswagen Leasing GmbH), Maximilian Meggle (MMV Leasing GmbH), Michael Mohr (abcfinance GmbH), Marion Schäfer (Miller Leasing Miete GmbH), Kerstin Scholz (VR-LEASING AG) und Hubert Spechtenhauser (UniCredit Leasing GmbH).

Kai Ostermann steht seit einem Jahr an der Spitze des BDL, zuvor war er sechs Jahre Vizepräsident des Verbandes. Er folgte im April 2017 auf Martin Mudersbach (akf Leasing GmbH & Co KG), der während der laufenden Amtszeit in den Ruhestand getreten ist und daher sein Amt niedergelegt hatte.

Die Mitglieder des BDL wählen alle drei Jahre den Verbandsvorstand.

 

 

Die Investitionstätigkeit in Deutschland hat zwar deutlich zugenommen, dennoch bleiben die Zuwachsraten hinter den Werten früherer Hochkonjunkturphasen zurück. Die seit Jahren beklagte Investitionslücke schließt sich nur zögerlich, die gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten steuern auf eine Überauslastung zu. Die alte und neue Regierungskoalition hat es versäumt, in der neuen Legislaturperiode die Weichen für eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Realinvestitionen zu stellen.

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